SABINE LAUKENMANN
RECHTSANWÄLTIN
MEDIATORIN


Familienrecht
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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle Rechtsnormen, die mit der Familie zusammenhängen. Sowohl vor Eheschließung und während der intakten Ehe als auch bei Beendigung der Ehe. Im Rahmen von Trennung und Scheidung stellt das Familienrecht Regeln auf.
Es behandelt das Recht der Partner, die nicht miteinander verheiratet sind, und ihrer Kinder, genauso wie die Verwandtschaft und Vormundschaft.

Auch sonstige Verwandtschaftsverhältnisse und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. den Unterhalt für die eigenen Eltern, wird vom Familienrecht umfasst.

Stehen bei Eingehen der Ehe eher vertragliche Gestaltungen des Güterrechts oder des Rentenausgleichs oder des Unterhalts im Vordergrund, geht es bei der Trennung der Ehegatten in erster Linie um die laufende wirtschaftliche Absicherung der gemeinsamen Kinder und des Ehegatten selbst, oder um das Recht regelmäßig die Kinder zu sehen, d.h. den Umgang mit ihnen zu pflegen, sowie die Verantwortung für die Kinder im Rahmen der elterlichen Sorge.

 

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